Wir suchen FreizeitpädagogInnen!

12.04.2021

  • Wir suchen FZP! © BiM

Wir suchen laufend neue MitarbeiterInnen. Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Beruf.

Bewerben und Arbeiten bei der BiM – Häufige Fragen

              1. Corona:

  • Wird es eine Corona-Impfpflicht geben?

Nach der derzeitigen Rechtslage besteht keine Impflicht. Daher ist eine Impfung derzeit auch keine Einstellungserfordernis.

  • Wann werden neue MitarbeiterInnen der BiM mit der Corona Schutzimpfung geimpft?

Aktuell gibt es seitens der Stadt Wien die Möglichkeit für alle PädagogInnen an Schulen, sich impfen zu lassen. Diese Möglichkeit wird auch in den Folgemonaten für Alle zur Verfügung gestellt werden, die bis zum Herbst 2021 neu an Schulen zu arbeiten beginnen.

               2. Bewerbung:

  • Wer ist in der BiM die Ansprechperson für Bewerbungen?

Ihre Ansprechperson ist Frau Sabrina Stojadinovic.
Tel: 524 25 09 – 34
E-Mail: bewerbung@bildung-wien.at

  • Wie läuft das Auswahlverfahren ab?

Coronabedingt wird das Auswahlverfahren bis auf Weiteres via Zoom stattfinden. Das Verfahren dauert etwa eine Stunde und umfasst eine Gruppendiskussion sowie eine schriftliche Situationsanalyse.

  • Wann erfährt man, ob man eine Zu- oder Absage hat?

BewerberInnen erhalten spätestens Anfang Juli eine Zu- oder Absage. BewerberInnen, die eine Zusage erhalten haben, erhalten zeitgleich eine Einladung zu freiwilligen Informations- und Einführungsveranstaltungen im Sommer.

  • Soll man sich bewerben, wenn man sich parallel auch bei anderen Stellen bewirbt?

Das obliegt alleine dem/der BewerberIn.

                3. Anstellung:

  • Wie viele neue MitarbeiterInnen werden im Herbst angestellt?

Es werden voraussichtlich ca. 180 neue MitarbeiterInnen im Herbst bei der BiM-Bildung im Mittelpunkt GmbH angestellt.

  • Ist es möglich, erst nach September bei der BiM anzufangen?

Ja, es werden im Laufe des Schuljahres immer wieder FreizeitpädagogInnen aufgenommen.

  • Ab welchem Datum erfolgt die Anstellung?

Wenn Sie sich jetzt bewerben und angenommen werden, erfolgt die Anstellung mit 1.9.2021.

  • Bis wann müssen Nachweise nachgereicht werden (Absolvierter Erste-Hilfe Kurs, Sprachnachweise, Studienbestätigung)

Der Nachweis über den absolvierten Erste-Hilfe-Kurs reichen Sie bitte spätestens am Ende Ihres Probemonats nach. Ihre Studienbestätigung sowie Sprachnachweise reichen Sie bitte gemeinsam mit ihren anderen Bewerbungsunterlagen ein.

  • Sind Nebeneinkünfte ein Problem?

Nein, aber Nebenbeschäftigungen müssen gemeldet werden und die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes müssen dabei eingehalten werden.

  • Gibt es bei Zusage eine Bestätigung für das AMS?

Ja, sie erhalten eine Bestätigung von uns. Bitte senden Sie dazu eine E-Mail an office@bildung-wien.at, sobald Sie unsere Zusage erhalten haben.

  • Welche Vordienstzeiten werden angerechnet?

​Es werden sowohl facheinschlägige als auch nichtfacheinschlägige Vordienstzeiten in unterschiedlichem Ausmaß angerechnet (als facheinschlägig werden gruppenbezogene pädagogische berufliche Tätigkeiten für Kinder zwischen drei und 14 Jahren anerkannt.)

Genaue Informationen erhalten Sie hierzu im Kollektivvertrag der Sozialwirtschaft Österreich.

                 4. Arbeitszeit:

  • Welche Arbeitszeitmodelle gibt es?

Das gängigste Modell ist die 5-Tage-Woche von Montag bis Freitag mit 32 Wochenstunden. In Einzelfällen gibt es Modelle mit bis zu 38 Stunden (Vollzeit).

  • Gibt es die Möglichkeit, gleich von Anfang an Vollzeit zu arbeiten?

Nein, die Einteilung der Zusatzstunden (über die 32 Stunden) erfolgt vor Ort.

  • Wie viele Stunden Arbeitszeit entfallen auf Vorbereitungszeit und Fortbildung?

Die 32 Stunden am Standort sind unterteilt in:

  • 26 Betreuungsstunden
  • 1 Teamstunde
  • 1 Stunde Organisationszeit
  • 1 Vorbereitungsstunde am Standort
  • 3 freie Vorbereitungs-Stunden

32 Wochenstunden für SpringerInnen sind unterteilt in:

  • 27 Betreuungsstunden
  • 5 freie Vorbereitungs-Stunden

Im Normalfall erhalten alle FreizeitpädagogInnen 2 Wochen Fortbildung im Jahr.

  • Wird Vorbereitungszeit am Standort oder zuhause absolviert?

1 Vorbereitungsstunde wird am Standort abgehalten, 3 freie Vorbereitungsstunden können andernorts absolviert werden.

  • Wie sind die Dienstzeiten bei der BiM?

Bei SpringerInnen:
Mo-Do von 11:30 bis 17:00, Fr von 11:45 bis 16:45 Uhr (fallweise auch bis 17:30 Uhr),

Bei fix zugeteilten MitarbeiterInnen sind die Dienstzeiten unterschiedlich. Der früheste Betreuungsbeginn ist um 8:00 Uhr GTVS und Bildungscampus,  sowie um 10:00 Uhr in OVS oder OASO. Der späteste Dienstschluss ist um 17:30 Uhr. Die Einteilung erfolgt nach Bedarf des Standorts.

  • Gibt es die Möglichkeit, früher aufzuhören? (zB. wegen Fortbildung 1x im Monat)

Nach Rücksprache mit der Teamleitung und wenn es nicht den Bedürfnissen des Standorts zuwiderläuft ist das grundsätzlich möglich und kann beispielsweise als Zeitausgleich in Anspruch genommen werden.

  • Betreuen FreizeitpädagogInnen der BiM auch während den Ferien/schulautonomen Tagen die Standorte?

Ja, ein Teil der FreizeitpädagogInnen wird jeweils während der Oster-, Semester- und Herbstferien und an schulautonomen Tagen zur Betreuung eingeteilt.

                  5. Standorte:

  • Betreut die BiM auch NMS?

​Nein

  • Betreut die BiM auch Standorte außerhalb Wiens?

Nein

  • Welche Bildungscampus-Standorte betreut die BiM?

Ab dem Schuljahr 21/22:

1020 Bildungscampus Christine Nöstlinger

1030 Bildungscampus Aron Menczer

1220 Bildungscampus Seestadt Nord

  • Fangen neue MitarbeiterInnen als SpringerInnen an oder wird man gleich an einen Standort zugeteilt?

Neue MitarbeiterInnen werden prioritär zu Standorten zugeteilt, aber bedarfsorientiert auch als SpringerInnen eingesetzt.

  • Wie und wann erfolgt die Standort-Zuteilung?

Das Regionalmanagement teilt die neuen MitarbeiterInnen kurz vor Dienstbeginn den Standorten zu.

  • Können Präferenzen angegeben werden?

Ja

  • Kann man am selben Standort arbeiten, wo auch die eigenen Kinder zur Schule gehen?

Nein, dies widerspricht unseren Compliance Regelungen.

                  6. Gehalt:

  • Wie werden FreizeitpädagogInnen der BiM entlohnt?

Nach dem Gehaltsschema des Kollektivvertrages der Sozialwirtschaft Österreich in der Verwendungsgruppe 7.

  • Werden Männer und Frauen in der BiM gleich entlohnt?

Ja

  • Gibt es Zuschläge? Welche? Wie werden diese definiert?

Zuschläge gibt es u. a. für Mehr- u. Überstunden, sowie für Leitungstätigkeiten. Falls ein Anspruch besteht, wird auch die SEG (Schmutz, Erschwernis, Gefahren)-Zulage ausgezahlt.

  • Werden Überstunden ausbezahlt oder in Zeitausgleich ausgeglichen?

Überstunden können als Zeitausgleich konsumiert werden oder werden ausbezahlt.

                  7. Fortbildung:

  • Wird es die Möglichkeit geben, zusätzliche Praxistage zu absolvieren?

Dafür ist die Pädagogischen Hochschule zuständig.

  • Kann nur das vorgegebene Fortbildungsprogramm in Anspruch genommen werden oder kann man sich auch selbstständig Fortbildungen suchen? Wenn ja, welche werden akzeptiert?

Die verpflichtenden Fortbildungen sind aus dem vorgegebenen Programm zu wählen.

  • Können auch mehr als zwei Wochen Fortbildung im Jahr gemacht werden?

Im Rahmen der verpflichtenden Fortbildungen ist das nicht möglich.

               8. Weitere Fragen:

  • Wo sind MitarbeiterInnen der BiM versichert?

Sozialversichert über die ÖGK und haftpflichtversichert über den Arbeitgeber.

  • Welchen Titel haben FreizeitpädagogInnen der BiM?

Berufsbezeichnung FreizeitpädagogIn

  • Kann man unbezahlten Urlaub nehmen?

Grundsätzlich ja – unter Berücksichtigung der Bedürfnisse am Standort

  • Gibt es eine eigene Mentoring-Ausbildung für FreizeitpädagogInnen der BiM?

Nein

  • Wird man automatisch Gewerkschaftsmitglied?

​​Nein

 

Falls wir Ihr Interesse geweckt haben, bewerben Sie sich jetzt als Freizeitpädagoge/in bei uns! Alle weiteren Infos dazu finden Sie hier: Bewerbung Freizeitpädagogik | Jobs & Bewerbung | BiM Bildung im Mittelpunkt (bildung-wien.at)

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