1. Auswahlverfahren:
- Wie läuft das Auswahlverfahren ab?
Das Verfahren dauert etwa drei Stunden und umfasst eine Gruppenarbeit, eine schriftliche Situationsanalyse sowie ein Einzelgespräch. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Inhalten und dem Ablauf erhalten Sie vor Ort. Eine Vorbereitung auf das Verfahren ist nicht erforderlich.
- Wann erhalten Bewerber:innen das Ergebniss des Auswahlverfahrens?
Die Rückmeldung erfolgt per E-Mail, sobald die Ergebnisse ausgewertet wurden. In der Regel dauert die Bearbeitung eine Woche, in Einzelfällen kann es jedoch zu Verzögerungen kommen.
2. Anstellung:
- Sind Nebeneinkünfte ein Problem?
Nein, aber Nebenbeschäftigungen müssen gemeldet werden und die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes müssen dabei eingehalten werden.
- Gibt es bei Zusage eine Bestätigung für das AMS?
Wenn uns alle erforderlichen Unterlagen für eine Anstellung vorliegen, stellen wir Ihnen gerne eine Bestätigung aus. Bitte senden Sie in diesem Fall eine E-Mail an bewerbung@bildung-wien.at
- Welche Vordienstzeiten werden angerechnet?
Es werden sowohl facheinschlägige als auch nichtfacheinschlägige Vordienstzeiten in unterschiedlichem Ausmaß angerechnet (als facheinschlägig werden gruppenbezogene pädagogische berufliche Tätigkeiten für Kinder zwischen drei und 14 Jahren anerkannt.)
Genaue Informationen erhalten Sie hierzu im Kollektivvertrag der Sozialwirtschaft Österreich.
3. Arbeitszeit:
- Welches Arbeitszeitmodell ist vorgesehen?
Die Arbeitszeit umfasst 32 Wochenstunden im Rahmen einer 5-Tage-Woche von Montag bis Freitag.
- Gibt es die Möglichkeit, gleich von Anfang an Vollzeit zu arbeiten?
Alle Verträge werden in einem Stundenausmaß von 32 Wochenstunden ausgestellt. Die Abklärung hinsichtlich der Einteilung zusätzlicher Arbeitsstunden über die 32 Wochenstunden hinaus erfolgt vor Ort.
- Wie setzen sich die 32 Stunden zusammen?
Die Stunden setzen sich zusammen aus: 26 Betreuungsstunden, 4 freie Vorbereitungsstunden, 1 Teamstunde am Standort, 1 Organisationsstunde am Standort.
- Wie sind die Dienstzeiten bei der BiM?
Die Kernarbeitszeit ist von 11:30 bis 17:30 Uhr. Ihren Dienstzeitplan erhalten Sie von Ihrer Teamleitung am Schulstandort. Bitte beachten Sie, dass Sie auch mehrmals wöchentlich Schlussdienste bis 17:30 Uhr haben können.
Sie absolvieren insgesamt zwei Fortbildungen pro Schuljahr. Eine Fortbildung findet in den Sommerferien und die zweite in einer der drei unterjährigen Ferien (Herbst-, Semester- oder Osterferien) statt.
- Was passiert in den unterjährigen Ferien?
In den unterjährigen Ferien (Herbst-, Semester- und Osterferien) absolvieren Sie abwechselnd entweder eine Betreuungswoche an einem Schulstandort, eine Fortbildung oder eine Vorbereitungswoche. In den Weihnachtsferien haben Sie zwei Wochen Bildungsfreistellung.
- Welche Urlaubsregelung besteht in der BiM?
Sie haben während der Schulsommerferien sieben Wochen (bezahlten) Urlaub und zwei Wochen verpflichtende Fortbildung.
4. Standorte:
- Betreut die BiM auch NMS?
Nein
- Betreut die BiM auch Standorte außerhalb Wiens?
Nein
- Betreut die BiM auch Bildungscampus - Standorte?
Ja
- Fangen neue Mitarbeiter:innen als Springer:innen an oder wird man gleich an einen Standort zugeteilt?
Neue Mitarbeiter:innen werden prioritär zu Standorten zugeteilt, aber bedarfsorientiert auch als Springer:innen eingesetzt.
- Wie und wann erfolgt die Standort-Zuteilung?
Das Regionalmanagement teilt die neuen Mitarbeiter:innen kurz vor Dienstbeginn den Standorten zu. Sie erfahren Ihren Standort am ersten Arbeitstag.
- Können Präferenzen angegeben werden?
Wünsche bzw. Präferenzen können vorab nicht berücksichtigt werden. Die Zuteilung beruht auf der Gesamtbetrachtung aller BiM – Schulstandorte, sowohl hinsichtlich des pädagogischen als auch des quantitativen Bedarfs. Der Arbeitsort wird vertraglich festgelegt und erstreckt sich auf ganz Wien.
5. Gehalt:
- Wie werden Freizeitpädagog:innen der BiM entlohnt?
Nach dem Gehaltsschema des Kollektivvertrages der Sozialwirtschaft Österreich in der Verwendungsgruppe 7.
- Gibt es Zuschläge? Welche? Wie werden diese definiert?
Zuschläge gibt es u. a. für Mehr- u. Überstunden, sowie für Leitungstätigkeiten. Falls ein Anspruch besteht, wird auch die SEG (Schmutz, Erschwernis, Gefahren)-Zulage ausgezahlt.
- Werden Überstunden ausbezahlt oder in Zeitausgleich ausgeglichen?
Überstunden können als Zeitausgleich konsumiert oder ausbezahlt werden.
6. Fortbildung:
- Wird es die Möglichkeit geben, zusätzliche Praxistage zu absolvieren?
Dafür ist die Pädagogische Hochschule zuständig.
- Kann nur das vorgegebene Fortbildungsprogramm in Anspruch genommen werden oder kann man sich auch selbstständig Fortbildungen suchen? Wenn ja, welche werden akzeptiert?
Die verpflichtenden Fortbildungen sind aus dem vorgegebenen Programm zu wählen.
- Können auch mehr als zwei Wochen Fortbildung im Jahr gemacht werden?
Im Rahmen der verpflichtenden Fortbildungen ist das nicht möglich.
7. Weitere Fragen:
- Wo sind Mitarbeiter:innen der BiM versichert?
Sozialversichert über die ÖGK und haftpflichtversichert über den Arbeitgeber.
- Kann man unbezahlten Urlaub nehmen?
Grundsätzlich ja – unter Berücksichtigung der Bedürfnisse am Standort
- Gibt es eine eigene Mentoring-Ausbildung für Freizeitpädagog:innen der BiM?
Nein
- Wird man automatisch Gewerkschaftsmitglied?
Nein
Haben Sie darüber hinaus weitere Fragen?
Bitte wenden Sie sich an: bewerbung@bildung-wien.at