Ganztagsvolksschulen

Die Betreuung an den Ganztagsvolksschulen wird verschränkt mit dem Pflichtunterricht abgehalten.

Allgemeine Informationen

Die in den „Ganztagsvolksschulen“ angebotene freizeitpädagogische Betreuung umfasst die fünf Hauptbereiche: gemeinsam essen, gemeinsam Neues entdecken, gemeinsam spielen, gemeinsam der Kreativität freien Lauf lassen sowie Bewegung und Sport machen. Die jeweiligen Abläufe, Schwerpunkte und Aktivitäten werden von Schulstandorten und Freizeitpädagoginnen und -pädagogen gemeinsam erarbeitet. Sie basieren auf dem pädagogischen Gesamtkonzept der Schule.

Die Lernstunde wird von den Lehrerinnen und Lehrern gehalten, wobei sie von den Freizeitpädagoginnen und - pädagogen unterstützt werden.

Betreuungszeiten

Die schulische Tagesbetreuung findet an jedem Schultag (ausgenommen sind der erste und der letzte Schultag) statt. Das Freizeitangebot endet spätestens um 17:30 Uhr, wobei Unterricht und Freizeit einander abwechseln. Die Entlasszeiten werden durch die jeweilige Schulleitung festgelegt. Auf Grund der verschränkten Schulform ist die Anmeldung von Schülerinnen und Schülern für alle Schultage und für die Dauer des gesamten Schulbesuches der jeweiligen Schule verpflichtend vorgesehen.

Elternbeiträge

Der Elternbeitrag setzt sich aus Betreuungs- und Essensbeitrag zusammen. Die Vorschreibung erfolgt durch die Schulleitung.

Eine Ermäßigung des Betreuungsbeitrages ist möglich und wird auf Grund der festgestellten Bemessungsgrundlage der zuständigen Servicestelle der MA 10 gewährt. Die zur Beantragung nötigen Informationen erhalten Sie durch die Schul- oder Freizeitleitung.

Anmeldung und Ansprechpersonen

Die Anmeldung zur schulischen Tagesbetreuung erfolgt direkt am Schulstandort. Als Ansprechpartner:innen stehen die Schul- oder Freizeitleitung zur Verfügung.

Alle Standorte der Ganztagsvolksschulen finden Sie auf unserer interaktiven Standortkarte

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