Offene Volksschulen

Die Betreuung an „Offenen Volksschulen“ (nicht verschränkte Form) wird nach dem Pflichtunterricht angeboten.

 

Allgemeine Informationen

Die in den „Offenen Volksschulen“ angebotene freizeitpädagogische Betreuung umfasst die fünf Hauptbereiche: gemeinsam essen, gemeinsam Neues entdecken, gemeinsam spielen, gemeinsam der Kreativität freien Lauf lassen sowie Bewegung und Sport machen. Die jeweiligen Abläufe, Schwerpunkte und Aktivitäten werden von Schulstandorten und Freizeitpädagoginnen und -pädagogen gemeinsam erarbeitet. Sie basieren auf dem pädagogischen Gesamtkonzept der Schule.

Die Lernstunde wird von den Lehrerinnen und Lehrern gehalten, wobei sie von den Freizeitpädagoginnen und -pädagogen unterstützt werden.

Betreuungszeiten

Die schulische Tagesbetreuung wird an Schultagen (ausgenommen sind der erste und der letzte Schultag) angeboten und beginnt direkt im Anschluss an den Unterricht (frühestens jedoch um 11:00 Uhr) und endet spätestens um 17:30 Uhr. Die Entlasszeiten werden durch die jeweilige Schulleitung festgelegt. Die Anmeldung von Schülerinnen und Schülern ist darüber hinaus für mindestens drei Tage pro Woche und für die Dauer von einem Schuljahr verpflichtend vorgesehen.

Elternbeiträge

Der Elternbeitrag setzt sich aus dem Betreuungs- und Essensbeitrag zusammen. Die Vorschreibung erfolgt durch die Schulleitung.

Eine Ermäßigung des Betreuungsbeitrages ist möglich und wird auf Grund der festgestellten Bemessungsgrundlage der zuständigen Servicestelle der MA 10 gewährt. Die zur Beantragung nötigen Informationen erhalten Sie durch die Schul- oder Freizeitleitung.

Anmeldung und Ansprechpersonen

Die Anmeldung zur schulischen Tagesbetreuung erfolgt direkt am Schulstandort. Als Ansprechpartner:innen stehen die Schul- oder Freizeitleitung zur Verfügung.

Alle Standorte der offenen Volksschulen finden Sie auf unserer interaktiven Standortkarte

Teilen und Freunde informieren